TOS und EULA

EULA und TOS

Nutzungsbedingungen (TOS) sind die rechtlichen Vereinbarungen zwischen einem Dienstanbieter und einer Person, die diesen Dienst nutzen möchte. Die Person muss den Nutzungsbedingungen zustimmen, um den angebotenen Dienst nutzen zu können. Bei Software ist ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) oder Software-Lizenzvertrag der Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Käufer, der das Recht des Käufers zur Nutzung der Software begründet.
 
TOS und EULA für unsere DataSuite Software:
 

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA), gültig für die Software [MB] DataSuite, nachfolgend „Software“ genannt.

Bitte lesen Sie vor der Installation und dem Gebrauch der Software die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen aufmerksam durch.

Mit der Installation der Software wird zwischen der MB Software und Systeme GmbH, nachfolgend als »Lizenzgeber« bezeichnet, und dem Endbenutzer bzw. der Endbenutzerin (nachfolgend als »Lizenznehmer« oder »Nutzer« bezeichnet) der folgende rechtsgültige Vertrag über die Nutzung der Software getroffen. Die Lizenzbedingungen schließen die Software selbst, sämtliche Dateien des Installationspaketes und ggf. vom Entwickler zur Verfügung gestellte Updates mit ein, insofern letzteren keine gesonderten Lizenzbedingungen beiliegen.

Mit der Installation, dem Kopieren, dem Download oder der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer bestätigt dieser die Kenntnis der und sein Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzvereinbarungen. Ist der Nutzer mit den nachstehenden Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) oder einzelnen Teilen daraus nicht einverstanden, ist eine Nutzung der Software nicht gestattet. In diesem Fall hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass die Setuproutine und ggf. von

ihm bereits installierten Komponenten wieder aus seinem System entfernt werden. Dies betrifft die Löschung des Installationsordners, sofern dies nicht bereits von der Deinstallations-routine durchgeführt wurde.

Nutzung

Der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software. Die Testversion ist 30 Tage gültig. Die Vollversion ist zeitlich unbeschränkt gültig.

Sorgfaltspflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, vor dem Einsatz der Software die mitgelieferten Bedienungsanleitungen und Hinweise im Hilfesystem sorgfältig zu lesen, um Benutzerfehler im Umgang mit der Software auszuschließen.

Gewährleistung/ Support

Die folgenden Bestimmungen bezüglich Gewährleistung und Haftung finden in dem Fall Anwendung, dass sie nicht durch entsprechende Regelungen eines Resellers ersetzt werden. Im letzteren Fall gelten ausschließlich die beim Kauf einer Lizenz zwischen Lizenznehmer und Reseller vereinbarten Regelungen.

Gewährleistungsansprüche werden an der Beschreibung der Funktionen der Software durch den Lizenzgeber gemessen, die von letzterem in detaillierter Form im Benutzerhandbuch und dessen Ergänzungen dargestellt werden.

Im Falle einer Fehlleistung der Software, die zu einem Gewährleistungsanspruch führen kann, ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber unverzüglich den Fehler anzuzeigen. Hinreichend ist dazu die Kontaktaufnahme mit dem Support per E-Mail. Letztere muss eine detaillierte Beschreibung des Fehlers enthalten. Gegebenenfalls kann eine Fehlerprüfung oder -beseitigung voraussetzen, dass vom Lizenznehmer einzelne Dateien des Softwarepaketes, bei dem der Fehler aufgetreten ist, dem Lizenzgeber zur Einsicht zugänglich gemacht werden müssen.

Für den Fall eines berechtigten Gewährleistungsanspruches wird dem Lizenzgeber eine zweiwöchige Frist eingeräumt, den Mangel durch eine Anpassung der Programmierung zu beheben. Die Nachbesserung durch den Lizenzgeber hat hier Vorrang vor anderen Möglichkeiten der Gewährleistung. Gelingt dem Lizenzgeber die Nachbesserung innerhalb der

festgelegten Frist nicht, ist auf Wunsch des Lizenznehmers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit ein Rücktritt vom Vertrag oder Minderung möglich.

Eine Selbstbeseitigung des Fehlers durch den Lizenznehmer oder eine Beauftragung Dritter mit der Fehlerbeseitigung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Support und Gewährleistung besteht nicht, falls der Lizenznehmer eine Fehlfunktion durch unsachgemäße Bedienung oder vorsätzlich herbeigeführt hat bzw. ein Schaden durch sorgfältige Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

Der Autor haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der Distribution der Software durch Software oder Dienstleistungen von Dritten entstanden sind. Dies betrifft sowohl Softwareleistungen durch eingesetzte Setup-Programme sowie Schäden durch unsachgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch Reseller.

Haftung

Der Lizenzgeber haftet außerhalb der Gewährleistung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch von Erfüllungsgehilfen), bei Verletzung von Leib und Leben sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Falle von Datenverlusten auf Seiten des Lizenznehmers ist die Haftung der Höhe nach auf Schäden begrenzt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären.

Eine Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, wenn diese dadurch entstanden sind, dass der Lizenznehmer seinen oben aufgeführten Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist oder eine Fehlfunktion durch unsachgemäße Bedienung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder gegen geltendes Recht verstoßen, sollen diese im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien durch rechtlich wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die den ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben davon unberührt.

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